Hier sind nun unsere AGB´s,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wohlwissend, wie schwer es heutzutage ist, Forderungen gleich welcher Art durchzusetzen, haben sich die folgenden Vertragspunkte als praxistauglich erwiesen. Leider werden selbständige Künstler weitestgehend im Stich gelassen, was Vertragsklauseln, Beratung in Rechtsfragen etc. angeht. Daher gebe ich diesen Mustervertrag frei für alle interessierten Kollegen, die trotz aller Mühen noch immer keinen "vernüftigen" Muster-Vertrag haben. Einjeder möge selbst entscheiden, welche Punkte für Ihn zwingend, und welche verzichtbar sind. Oftmals muß -oder sollte- man Endkunden nämlich entgegenkommen, denn allzu strenge Verträge sind nicht geeignet, Vertrauen zu schaffen und ein gewisses Maß an Fingerspitzengefühl ist in unserm Business zwingend notwendig...

:::Engagementsvertrag:::

1 Vertragspartner
Zwischen Vertragspartner 1 (Vp1) The 2 MAGIC Cardigans, vertreten durch Klint Michael Cardigan, Dorfplatz 1 - 14947 Schöneweide, als Künstler und Vertragspartner 2 (Vp2) XXXXX, vertreten durch XXXXX, XXXXX - XXXXX, als Auftraggeber/Veranstalter
wird die folgende Vereinbarung getroffen:

2 Inhalt
Auftraggeber Vp2 engagiert Vp1 The 2 MAGIC Cardigans für/Termin XXXXX am XXXXX, Ort XXXXX
Art/Dauer des Programms XXXXX Uhr - XXXXX

3 Honorar
Komplettgage netto XXXXX Euro
zzgl. 7% MwSt. XXXXX Euro
Bruttoforderung XXXXX Euro

4 Sorgfaltspflichten
Beide Vp verpflichten sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten. Vp2 ist der Inhalt des Programms bekannt. Vp2 verpflichtet sich, rechtzeitig zum Veranstaltungstermin in branchenüblicher Weise auf eigene Kosten für das Programm zu werben. Vp2 verpflichtet sich außerdem, alle Vorkehrungen zu treffen, dass das Gastspiel ohne Störungen ablaufen kann. Ereignisse, die die Aufführung hindern, oder den Abbruch der Veranstaltung/des Programms zur Folge haben, entbinden nicht von der Zahlung des vereinbarten Honorars. Vp2 übersendet Vp1 nach dem Gastspiel alle öffentlichen Presseartikel/Kritiken, auf die er Zugriff hat.

5 Programmänderungen
Vp1 ist berechtigt, die Veranstaltung/das Programm oder Teile davon durch gleichwertige Künstler durchführen zu lassen. Kurzfristige Änderungen des geplanten Eventablaufes durch Vp1 sind freibleibend, sofern der
zugrundeliegende Inhalt/Grundgedanke sowie der Umfang erhalten bleibt.

6 Stornierungsgründe
Eine Vertragsstornierung ist Vp2 aus wichtigen Gründen bis 12 Wochen (bei Auslandseinsätzen 24 Wochen) vor der Veranstaltung kostenfrei, bis 6 Wochen (Ausland 12 Wochen) vorher unter Berechnung einer Konventionalstrafe in Höhe der halben Bruttogage und später, sowie aus zweifelhaften Gründen,
nur unter Berechnung einer vollen Bruttogage möglich.

7 Veränderungen
Verzögert sich der vertraglich festgelegte Spielbeginn um mehr als 30 Minuten,
so ist eine Einigung mit Vp2 über den Fortgang der Veranstaltung -wie z.B. Showverkürzung/Gagenaufschlag o.Ä.- zu erzielen. Generell haben die beteiligten Künstler das Recht, das 30 Min. nach dem vertraglich festgelegten Spielende auch das Programm zu Ende ist. Künstlerischen Weisungen unterliegen
Vp1 und alle beteiligten Künstler nicht.

8 Vertragsbindung
Gegenüber jeglichen Dritten verpflichten sich beide Vp bezüglich Honorarhöhe, Terminvereinbarung, Auftragslage etc. absolutes Stillschweigen zu bewahren. Vp2 verpflichtet sich, für einen Zeitraum von mindestens 18 Monate, gerechnet ab der letzten gemeinsamen Veranstaltung, bei weiterem Interesse an Vp1 und/oder den weiteren beteiligten Künstlern, diese nur über Vp1 zu beschäftigen bzw. die Gestaltung des Programms nur über Vp1 durchführen zu lassen. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Zuwiederhandlungen wird eine Konventionalstrafe i.H.v. mind. 2.500 Euro fällig. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.

9 Urheberrechte/Abgaben
Weder Vp2 noch andere Personen dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Künstler Mitschnitte auf Bild-/Ton- oder Datenträgern vornehmen, bzw. diese veröffentlichen. Vp2 ist damit einverstanden, das die Veranstaltung oder Teile davon zu werblichen Zwecken durch Vp1 aufgezeichnet werden kann und
stimmt in diesem Umfang auch einer Vervielfältigung im Sinne der urheberrechtlichen Gesetze zu.
Vp2 obliegt die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an die GEMA oder vergleichbare ausländische Einrichtungen. Die Gagen-Versteuerung (Abführung deutscher Einkommens- u. Umsatzsteuer) ist alleinige Sache der Künstler.
Bei Auslandsengagements kommen evtl. landestypische Steuern/Abgaben zur vertraglich vereinbarten Bruttogage hinzu. Für deren Abrechnung und Abführung ist ausschließlich Vp2 verantwortlich und haftbar.

10 Haftung
Für Beschädigungen oder Verlust von Gerätschaften und Garderobe, die während der Vorbereitung, des Verlaufes oder der Nachbereitung durch unachtsames oder böswilliges Verhalten des Vp2, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der Vp2.
Zivilrechtliche als auch Schadensersatzansprüche an Vp1
und/oder die beteiligten Künstler sind ausgeschlossen.

11 Vertragsverletzungen
Verletzt Vp2 schuldhaft Verpflichtungen aus diesem Vertrag, so hat er für
alle entstandenen Kosten des Vp1 aufzukommen und unabhängig davon
eine Konventionalstrafe i.H.v. mind. 2.500 Euro an Vp1 zu zahlen.
Bei höheren vertraglich festgelegten Gagen beträgt die Konventionalstrafe 100% der Bruttoforderung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Anspruches
auf Schadensersatz bleibt vorbehalten.

12 Verpflegung
Essen & Getränke für alle Beteiligten sind im Rahmen des
Üblichen (alkoholfrei etc.) frei und von Vp2 zu stellen.

13 Zahlungsmodalitäten
Die Auszahlung der Gage erfolgt -wenn nicht anders geregelt- in bar nach dem Auftritt gegen Quittung. Bei Erstauftritten und/oder abweichender Auftraggeber- und Rechnungsanschrift ist das Honorar bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung auf das im Vertrag benannte Geschäftskonto zu überweisen.
Vp2 ist nicht berechtigt, irgendwelche Abzüge vorzunehmen.
Bei Zahlungsverzug werden 12,5% Zinsen auf die Bruttoforderung
berechnet, sowie pro Mahnung 3 Euro Gebühren.

14 Salvatorische Klausel
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erkennen beide Unterzeichner als Vp alle Bestimmungen dieses Vertrages vollinhaltlich an. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrags hierdurch nicht berührt. In diesem Falle gilt das als vereinbart, was dem Sinn dieser Vereinbarung am nächsten kommt. Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen/Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vp unterschrieben werden. Zur Rechtsgültigkeit des Vertrages senden Sie bitte alle Seiten rechtsverbindlich unterschrieben/gestempelt umgehend zurück. Als Gerichtsstand wird Luckenwalde festgesetzt.


Hinweis: Wer diesen Vertrags-Vorschlag für sich benutzen möchte kann dies gern tun - aber auf eigene Gefahr. Für daraus entstehende rechtliche Probleme, Rechtsstreitigkeiten etc. haften wir allerdings nicht!